Was bedeutet es für mich als Mutter oder Vater, wenn mein Kind in eine begleitete Pflegefamilie der Fachstelle Pflegekinder St. Gallen platziert wird?
Sie werden immer die Eltern Ihres Kindes bleiben. Als leibliche Eltern behalten Sie eine zentrale Bedeutung für Ihr Kind. Die Fachbegleiterinnen und Pflegeeltern der Fachstelle wissen das. Sie ermöglichen dem Kind, dass es Sie als Eltern im Herzen haben darf und setzen sich dafür ein, dass es Ihnen unbeschwert begegnen kann. Damit das Kind einen positiven Zugang zu seiner Geschichte bekommt, erstellen die Fachbegleiterinnen zusammen mit den Pflegeeltern und nach Möglichkeit mit Einbezug und ihrer Hilfe als leibliche Eltern für jedes Kind ein individuelles Biografie-Fotobuch.
Die Zusammenarbeit mit Ihnen als enge Bezugspersonen Ihres Kindes ist uns sehr wichtig. Wir besprechen mit Ihnen und allen anderen Beteiligten gemeinsam regelmässig die Entwicklung Ihres Kindes. Dabei sind uns Ihre Anliegen und Fragen wichtig. Auch in schwierigen Phasen möchten wir mit Ihnen im Gespräch bleiben.
Die Pflegeeltern übernehmen alle Aufgaben, die im täglichen Zusammenleben mit dem Kind anfallen. Bei grundsätzlichen Entscheidungen sind Sie in Ihrer Elternfunktion weiterhin massgebend beteiligt. In regelmässigen Standortgesprächen, an welchen Sie, die Pflegeeltern, der Beistand oder die Beiständin und manchmal (je nach Alter) auch Ihr Kind teilnehmen können, besprechen wir zusammen die aktuellen Themen. Es geht uns darum, dass Ihr Kind sich wohl fühlt und zu allen Bezugspersonen ein gutes Verhältnis haben kann. Damit dies gelingt, brauchen wir Ihre Unterstützung. So helfen Sie mit, Ihrem Kind eine gute Entwicklung zu ermöglichen.
Kann ich die Pflegefamilie auswählen?
Eine Wahl ist leider nur beschränkt möglich, denn Ihr Kind sollte vom Alter her in die Pflegefamilie passen und die Pflegefamilie sollte für die Bedürfnisse Ihres Kindes optimal geeignet sein. Das schränkt die Auswahl meistens sehr ein.
In der Regel können wir Sie und eine Pflegefamilie, die wir als geeignet beurteilen, miteinander bekannt machen und beide Seiten können für sich entscheiden, ob sie sich die Zusammenarbeit vorstellen können. In einzelnen Fällen entscheidet die Kindesschutzbehörde auch ohne den Einbezug der Eltern über die Platzierung.
Alle Pflegeeltern haben wir nach einem intensiven Bewerbungsverfahren ausgewählt. Sie besuchen das Orientierungsseminar und nehmen regelmässig an Fortbildungen teil. Sie werden durch eine unserer Fachbegleiterinnen begleitet. Diese bespricht regelmässig die Entwicklung Ihres Kindes und die erzieherischen Fragen mit den Pflegeeltern.
Wie viel Kontakt kann ich zu meinem Kind haben, wenn es in einer Pflegefamilie lebt? Kann ich telefonieren?
Häufigkeit, Dauer und Ort der Kontakte hängen von der Situation, dem Alter des Kindes und der Zielsetzung der Platzierung ab und können sich im Laufe der Zeit verändern. Es geht darum, sowohl Ihre als auch die Bedürfnisse Ihres Kindes bei einer Regelung zu berücksichtigen, dabei soll das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Wenn es die Situation erlaubt, sind regel-mässige Besuchstage oder -wochenenden ab dem Schulalter und nach Absprache bei Ihnen möglich, ebenso telefonische Kontakte zwischen den Besuchen, für die ein Zeitfenster abgemacht wird.
Zuständig für die Festlegung der Kontakte ist die KESB, die der Beiständin oder dem Beistand Ihres Kindes einen diesbezüglichen Auftrag erteilt. Wir unterstützen Sie, das Kind und die Pflege-familie bei der Umsetzung der Regelung. Falls sinnvoll, bieten wir auch die Begleitung der Kontakte an.
Kann ich mein Kind spontan besuchen, wenn ich es vermisse?
Spontane Besuche in der Pflegefamilie sind meist nicht möglich. Dafür werden wir die Kontakte mit Ihnen und den Pflegeeltern frühzeitig über eine bestimmte Zeit hinweg planen.
Die Kontaktregelungen werden meist zweimal jährlich besprochen. Dies geschieht bei den sogenannten Standortgesprächen mit dem Beistand oder der Beiständin. Dann wird geschaut, ob die Regelungen noch den Bedürfnissen des Kindes entsprechen oder verändert werden müssen.
Ich möchte mit meinem Kind seinen Geburtstag und Weihnachten feiern können!
Das verstehen wir sehr gut. Weihnachten und der Geburtstag sind wichtige Tage für Sie als Eltern und für Ihr Kind. Wir versuchen, Ihnen eine Geburtstags- und Weihnachtsfeier mit Ihrem Kind zu ermöglichen.
Wird mein Kind der Pflegemutter „Mami“ sagen?
Wenn Ihr Kind den Pflegeeltern „Mami“ und „Papi“ sagen will, sollte ihm das nicht verwehrt werden. Gerade Kinder, die mit anderen Kindern in einer Familie aufwachsen, möchten die Erwachsenen gleich nennen wie ihre Pflegegeschwister.
Wir unterstützen die Kinder darin, für sie stimmige Anreden zu finden. Vielleicht sind Sie die „Mamma“ und die Pflegemutter ist die „Mami“ oder umgekehrt. Oder es gibt „Mami Eva“ und „Mami Sandra“. Erfahrungsgemäss gibt es immer eine Lösung, mit der alle leben können.
Was kann ich tun, damit es mein Kind gut hat in der Pflegefamilie?
Sie tun sehr viel für Ihr Kind, wenn Sie ihm für das Aufwachsen in einer anderen Familie die Erlaubnis geben. Sprechen Sie diese Erlaubnis aus, auch wenn Ihr Kind noch ganz klein ist und das vielleicht noch gar nicht verstehen kann. Es „versteht“ es emotional eben doch. Ihr Kind kann sich dann unbeschwert entwickeln und es profitiert von der Lebenssituation, zweimal Eltern zu haben.
Sagen Sie Ihrem Kind auch, dass Sie es sehr gerne haben und es schmerzvoll für Sie ist, nicht jeden Tag für es sorgen zu können. Ganz wichtig ist es für das Kind, zu wissen, dass es nicht seine Schuld ist, nicht bei Ihnen leben zu können. Die Fachbegleiterin hilft Ihnen, Ihrem Kind zu sagen, warum es nicht bei Ihnen leben kann. Oder sie formuliert es für Sie, wenn Ihnen dies sehr schwerfällt.
Es ist hilfreich für Ihr Kind, wenn Sie ihm etwas Persönliches in die Pflegefamilie mitgeben.
Kann ich mich mit jemandem austauschen, der in einer ähnlichen Situation ist wie ich?
Falls Sie es wünschen, geben wir Ihnen gerne die Kontaktdaten einer Mutter, deren Kind seit einigen Jahren in einer Pflegefamilie lebt. Gerne tauscht sich diese Mutter mit Ihnen in einem Erfahrungsgespräch über das Pflegeverhältnis und allem, was damit verbunden ist, aus.
Was mache ich, wenn ich mit der Pflegefamilie oder mit der Fachstelle nicht zufrieden bin?
Wenn möglich sprechen Sie Unzufriedenheiten direkt bei der Fachbegleiterin an. Wenn Sie sich nicht verstanden oder nicht ernst genommen fühlen, können Sie sich an die Stellenleiterin und oder an den Vorstand des Vereins Pflegekinder St.Gallen wenden. Diese müssen klären, was es mit Ihrer Kritik oder Unsicherheit auf sich hat. Sollten Sie sich nicht gehört fühlen, können Sie sich auch an die Beiständin oder den Beistand oder dann an die zuständige Kindesschutzbehörde wenden. Die Aufsicht über die Beiständin oder den Beistand liegt bei der zuständigen KESB, die Aufsicht über die Fachstelle Pflegekinder St.Gallen liegt beim Amt für Soziales in St.Gallen.